gemäß der Corona-Verordnung Sport des Landes BW vom 25. Juni 2020
1.
Umkleideräume (Damen und Herren) dürfen nur von maximal 4 Personen gleichzeitig benutzt bzw. betreten werden. Der Toilettenbereich ist davon nicht betroffen.
2.
Duschen ist nur von max. 2 Personen gleichzeitig erlaubt, d.h. die Benutzung der mittleren Duschen/Dusche ist nicht erlaubt. Dies ist durch den Verein entsprechend gekennzeichnet.
3.
Beim Betreten der Umkleide/Duschräume ist der Ventilator zur Entlüftung in Betrieb zu nehmen. Nach dem Verlassen des Umkleide- bzw. Duschbereichs ist der Ventilator wieder auszuschalten.
4.
Sämtliche Böden in den Umkleide- und Duschbereichen werden einmal am Tag feucht gereinigt.
5.
Die Holzbänke in dem Umkleidebereich werden einmal am Tag desinfiziert.
6.
Der Vorrat von Seife, Papierhandtüchern und Desinfektionsmitteln im Bereich des Handwaschbeckens wird einmal täglich überprüft und ggf. aufgefüllt.
7.
Das Hygienekonzept des Tennisverein Feuerbach wird den Mitgliedern im Verein über die Homepage bzw. per Mail kommuniziert und in den Räumen gut sichtbar ausgehängt.
8.
Bei Verbandsspielen wird der Gastmannschaft vom Mannschaftsführer bzw. vom Mannschaftsbetreuer (bei Kindern) vor Beginn der Wettspiele das Hyqienekonzept vorgestellt und erläutert. Mannschaftsführer und -betreuer können für Aufsichtsfunktionen zu ihrer Unterstützung noch bis zu zwei weitere Betreuer benennen.
9.
Die Dokumentation der an einem Verbandsspiel teilnehmenden Personen erfolgt über den Spielbericht. Weitere Personen/Gäste der Gastmannschaft müssen sich in der ausgelegten Liste eintragen.